ReFa24 – Ihr Partner für die Kanzleibuchhaltung
ReFa24 – Ihr Partner für die Kanzleibuchhaltung
Eine korrekte und verlässliche Buchhaltung gehört zu den unerlässlichen Aufgaben Ihrer Anwaltskanzlei. So wichtig dieses Thema auch ist, stehen buchhalterische Inhalte im Jurastudium oder bei der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten eher hinten an.
Auch wenn in der Regel keine Pflicht zur doppelten Buchhaltung für Kanzleien gilt, haben Sie grundlegende Anforderungen zur Dokumentation Ihrer Geschäftsvorgänge zu erfüllen. Hierfür steht Ihnen ReFa24 mit einem umfassenden, fachlichen Know-how zur Seite.
Aktenbuchhaltung rechtssicher und verlässlich meistern
Eine Besonderheit in der Buchhaltung jeder Anwaltskanzlei ist die Aktenbuchhaltung mit Verwaltung der Kosten Ihrer jeweiligen Mandatsakten. Hier gilt es, sämtliche Ausgaben und Rechnungen wie Gerichtsgebühren, Honorare, Auslagen und mehr präzise und verlässlich zu verwalten. Gerade im Umgang mit Fremdgeldern ist besondere Vorsicht geboten, alleine schon durch das berufsrechtliche Haftungsrisiko als Anwalt.
Wie Sie RA-MICRO für Ihre Buchhaltung nutzen können
Für alle genannten Aufgaben der Buchhaltung vertraut Frau Lemke als Kanzleiberaterin zusammen mit ihrem Team auf RA-MICRO als marktführende und branchenweit erprobte Software. Auf Grundlage dieser Anwendung übernehmen wir für Sie alle Buchhaltungsarbeiten, was dank RDP aus der Ferne möglich ist.
Wir kümmern uns um die Einrichtung der Software inkl. Lizenz und nehmen eine vorbereitende Buchführung für Ihre Berufsgruppe vor.
Unsere Kompetenzen
Was leisten wir für Sie
Jetzt mehr über ReFa24 und RA-MICRO für Ihre Buchhaltung erfahren
Sie wünschen weitere Informationen, wie ReFa24 Ihre Buchführung und weitere Arbeiten des Kanzleialltags erleichtern kann? Sie haben Fragen zum Einsatz von RA-MICRO für ein professionelles Kanzleimanagement. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um einen Überblick über unsere vielfältigen Leistungen zu gewinnen.
FAQ
Wie hilft mir ReFa24 im Kanzleimanagement zusätzlich weiter?
Wie gelingt die Einarbeitung in RA-MICRO am besten?
Gilt eine Buchführungspflicht für Anwälte?
Reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für meine Kanzlei aus?
So kommen wir ins Gespräch
Ich stelle Ihnen sehr gerne meinen vielseitigen Wissensschatz zur Verfügung. Nehmen Sie dafür unverbindlich und unkompliziert Kontakt mit mir auf.

Frau Lemke ist wahrscheinlich der einzige lebende Mensch,, der RA-Micro umfassend versteht. Ich finde ihre Beratung immer sehr effizient und jeden Cent wert. Danke!